Rechtsprechung
BGH, 08.03.1960 - 1 StR 71/60 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,6830) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.06.1951 - 1 StR 102/51
Auszug aus BGH, 08.03.1960 - 1 StR 71/60
Zwar sind die Urteilsausführungen hierzu im rechtlichen Ausgangspunkt nicht zu beanstanden: daß jenes Tatbestandsmerkmal nicht notwendig eine gesetzliche Sorgepflicht oder ihre Übertragung durch den Erziehungsberechtigten voraussetzt, sondern sich schon aus der Gestaltung der tatsächlichen Umstände ergeben kann (BGHSt 1, 55; 1, 231 [BGH 12.06.1951 - 1 StR 102/51]und 292). - BGH, 13.03.1951 - 1 StR 62/50
Auszug aus BGH, 08.03.1960 - 1 StR 71/60
Zwar sind die Urteilsausführungen hierzu im rechtlichen Ausgangspunkt nicht zu beanstanden: daß jenes Tatbestandsmerkmal nicht notwendig eine gesetzliche Sorgepflicht oder ihre Übertragung durch den Erziehungsberechtigten voraussetzt, sondern sich schon aus der Gestaltung der tatsächlichen Umstände ergeben kann (BGHSt 1, 55; 1, 231 [BGH 12.06.1951 - 1 StR 102/51]und 292). - BGH, 03.06.1955 - 2 StR 72/55
Auszug aus BGH, 08.03.1960 - 1 StR 71/60
Hiernach ist bisher nicht genügend dargetan, daß es sich nicht bloß um ein Jugendarbeitsverhältnis handelte, sondern das Mädchen dem Angeklagten zur Aufsicht und Betreuung anvertraut war (vgl. BGH NJW 1955, 1237 Nr. 15 und MDR 1959, 139 Nr. 103).